„Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“ (Aristoteles)
Herzlich willkommen auf meiner Seite. Wenn Sie hier sind, umgibt Sie entweder ein Leidensdruck, der Sie persönlich betrifft, oder jemand aus Ihrem Umfeld benötigt eine helfende Hand, der diesen Leidensdruck verspürt. Somit ist der erste wichtige Schritt getan. Die Bereitschaft, Hilfe zu empfangen, bildet einen wertvollen Nährboden für eine erfolgreiche Therapie.
Die Terminanfrage ist ausschließlich per E-Mail, telefonisch oder über das Kontaktformular zu stellen. Da ich mich größtenteils in Therapiesitzungen befinde, bitte ich Sie mir bei einer telefonischen Anfrage Ihren Namen auf der Mailbox zu hinterlassen und kurz zu schildern, worum es geht.
Einiges vorab
Zu Beginn Ihrer Behandlung benötigen Sie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung, die im Ausstellungsdatum nicht älter als 28 Tage ist. Falls Sie weitere Informationen zur Heilmittelverordnung benötigen, finden Sie diese unter Prinzip der Heilmittelverordnung.
Die Kosten für die Ergotherapie werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gemäß der gesetzlichen Zuzahlungsregelung zahlen Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr 10% des Wertes der Gesamtverordnung, sowie eine Verordnungsgebühr von 10 Euro. Verordnungen im Bereich der Pädiatrie sind von der Zuzahlung befreit.
In bestimmten Fällen ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Hierzu erhalten Sie Informationen bei den gesetzlichen Krankenkassen.
Verordnungen für Privatversicherte
Private Krankenkassen können sich hinsichtlich des Leistungskatalogs unterscheiden. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Beginn unserer Therapie, welchen Umfang der Kostenerstattung für Ergotherapie, Ihre private Krankenkasse übernimmt. Hierfür biete ich Ihnen gern einen Kostenvoranschlag an.
Unabhängig von der Höhe der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung stimmen Sie mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrages den dargelegten Preisen zu.
Ich freue mich auf Sie.